Gewählte Behörden

Gewählte Behörden der Region Pilsen

02. Januar 2014 17:18, aktualizováno 04. Mai 2020 11:50, Mgr. René Zeithaml

Die Wahlen in die Vertretungen der Regionen verkündet der Präsident der Republik, die Wahlperiode der Vertretung beträgt vier Jahre. (siehe Gesetz Nr. 130/2000 der Gesetzessammlung., über die Wahlen in Vertretungen der Regionen).

Aus den Regionalwahlen am 7. - 8. Oktober 2016 ging auch die neue Vertretung der Region Pilsen hervor.

Vertretung der Region Pilsen: 45 Mitglieder

Politische Partei Anzahl der Mitglieder
ANO 2011 11
ČSSD 9
ODS 8
KSČM 6
Starostové a patrioti s podporou... 4
TOP 09 3
SPD + SPO 2
Koalice pro Plzeňský kraj 2


Rat der Region Pilsen: 9 Mitglieder 

Politische Partei Anzahl der Mitglieder
ČSSD 4
ODS 3
Starostové a patrioti s podporou... 1
Koalice pro Plzeňský kraj 1

  Politische Parteien:
       ODS ...……………..................... Demokratische Bürgerpartei
       ČSSD ……………...................... Tschechische sozialdemokratische Partei
       KSČM …………....….................. Kommunistische Partei von Böhmen und Mähren
       Starostové a Patrioti  ……...  Bürgermeister und Patrioten 
       Koalice pro Plzeňský kraj …. Koalition für die Region Pilsen  
       SPD a SPO .....................…... Freiheit und direkte Demokratie und Partei der Bürgerrechte 
       TOP 09 
       ANO 2011

Höhere Gebietskörperschaften, einfach gesagt die Regionen, sind Selbstverwaltungsgebietskörperschaften, das heißt, dass sie nicht der Staat verwaltet, sondern eine gewählte Vertretung der gegebenen Region. Dies sollte den Bürgern der Region eine größere Kontrolle über deren Tätigkeit bringen und mehr Möglichkeiten, das Geschehen in der Region zu beeinflussen, in der sie leben. Die Region sorgt für eine vielseitige Entwicklung ihres Gebiets sowie die Bedürfnisse ihrer Einwohner. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben schützt sie auch das öffentliche Interesse, dass in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften ausgedrückt ist.

Die Region hat als Institution eine sehr ähnliche Struktur, wie eine Stadt, oder Ortschaft. Die höchste Entscheidungsbehörde ist die Regionalvertretung. Die Vertreter wählten aus ihrer Mitte den Regionshauptmann, den Hauptrepräsentanten, der die Region nach außen repräsentiert  und berechtigt ist, in ihrem Namen zu handeln. Seine Position in der Region entspricht etwa der Position eines Bürger-, oder Oberbürgermeisters einer Stadt, oder Gemeinde. Die Regionsvertretung wählte weiter den Regionsrat (durch seine Funktion entspricht dieser einem Stadt-, oder Gemeinderat), der die Unterlagen für die Entscheidungen der Vertretung vorbereitet, oder selbst über Teilangelegenheiten entscheidet. Die Aufgaben in der alleinigen sowie übertragenen Zuständigkeit der Region erfüllt das Bezirksamt (siehe Gesetz Nr. 129/2000 der Gesetzessammlung, über die Regionen (Regionsgestaltung).